Schwerbehindertenvertretungen der Charité 

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Die Schwerbehindertenvertretungen der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Die Schwerbehindertenvertretungen werden alle 4 Jahre von den schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten Charité gewählt, um deren Interessen zu vertreten und sie zu unterstützen.
Sie arbeiten auf der Grundlage des SGB IX sowie weiterer Gesetze.
Aufgrund der Dienststellenstruktur mit 4 Dienststellen (Fakultät, Klinik, BIH/TFB und Studentische Beschäftigte) gibt es an der Charité zur Zeit vier Schwerbehindertenvertretungen:
- die Klinikschwerbehindertenvertretung (KSBV),
- die Fakultätsschwerbehindertenvertretung (FSBV)
- die Schwerbehindertenvertretung BIH und
- die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV).

Für alle individuellen Fragen / Einzelangelegenheiten des Beschäftigten sind je nach Dienststellenzugehörigkeit die Klinikschwerbehindertenvertretung, die Fakultätsschwerbehindertenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung des BIH zuständig. Ihre Dienststellenzugehörigkeit finden Sie auf Ihrer Gehaltsbescheinigung auf der letzten Seite unter „weitere Informationen, Kostenstelle: FL (Forschung/Lehre = Fakultät) oder KV (Krankenversorgung = Klinik) bzw. BIH/TFB o. studentische Beschäftigte.
Für alle Dienststellen-übergreifenden Angelegenheiten schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigten ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung zuständig.

Die Amtsperiode der KSBV der FSBV und der SBV-BIH dauert von November 2022 bis November 2026, die der GSBV vom 1.Februar 2023 bis 31. Januar 2027.

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