
Die Schwerbehindertenvertretungen der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Die Schwerbehindertenvertretungen werden alle 4 Jahre von den schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten Charité gewählt, um deren Interessen zu vertreten und sie zu unterstützen.
Sie arbeiten auf der Grundlage des SGB IX sowie weiterer Gesetze.
Aufgrund der Dienststellenstruktur mit 4 Dienststellen (Fakultät, Klinik, BIH/TFB und Studentische Beschäftigte) gibt es an der Charité zur Zeit vier Schwerbehindertenvertretungen:
- die Klinikschwerbehindertenvertretung (KSBV),
- die Fakultätsschwerbehindertenvertretung (FSBV)
- die Schwerbehindertenvertretung BIH und
- die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV).
Für alle individuellen Fragen / Einzelangelegenheiten des Beschäftigten sind je nach Dienststellenzugehörigkeit die Klinikschwerbehindertenvertretung, die Fakultätsschwerbehindertenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung des BIH zuständig. Ihre Dienststellenzugehörigkeit finden Sie auf Ihrer Gehaltsbescheinigung auf der letzten Seite unter „weitere Informationen, Kostenstelle: FL (Forschung/Lehre = Fakultät) oder KV (Krankenversorgung = Klinik) bzw. BIH/TFB o. studentische Beschäftigte.
Für alle Dienststellen-übergreifenden Angelegenheiten schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigten ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung zuständig.
Intranethomepage
Die Intranetseite der Schwerbehindertenvertretungen ist nur über einen PC zu öffnen, der in der Charité-Domäne eingebunden ist oder über einen VPN-Zugang.